AUSZUG AUS DER SATZUNG DER DGLD ================================= I. NAME, ZWECK UND SITZ --------------------------------- Par.1 Der am 21.Oktober 1990 in Berlin gegründete Verein führt den Namen "DEUTSCHE GESELLSCHAFT FÜR LEICHTATHLETIKDOKUMENTATION e.V." Par.2 1. Die DEUTSCHE GESELLSCHAFT FÜR LEICHTATHLETIKDOKUMENTATION - kurz DGLD - ist eine Vereinigung zur Erfassung, Dokumentation und Auswertung von Daten der Sportart Leichtathletik sowie deren Auf- bereitung und Nutzbarmachung 2. Sie leistet ihre Arbeit in Kooperation mit und zur Unterstützung der Aufgaben des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV), der Association of Track and Field Statisticians (ATFS - Weltverband der Leichtathletik-Statistiker) und anderer Organisationen mit gleichen Zielsetzungen. 3. Die DGLD ist eine politisch unabhängige Vereinigung .... 5. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigen- wirtschaftliche Zwecke. .... Par.3 Die DGLD hat ihren Sitz in Darmstadt und ist in das Vereinsregister eingetragen. II. ZIELE UND AUFGABEN DER DGLD ------------------------------------------- Par.4 1. Die DGLD verfolgt das Ziel, die Geschichte der deutschen Leichtathletik von ihren Ursprüngen bis zur Gegenwart in geeigneter Form zu doku- mentieren. 2. Durch Zusammenarbeit und Informationsaustausch unter den einzelnen Mitgliedern und sowie durch Koordination sind Qualität und Effizienz dokumentarischer Arbeit auf hohem Niveau zu gestalten. .... 6. Jedes Mitglied hat das Recht, selbstständig Recherchen und Befragungen vorzunehmen, Dokumentensammlungen anzulegen und in freier Entschei- dung sein Arbeitsgebiet und seine Mitwirkung in Arbeitskreisen und Sektionen zu wählen. III. MITGLIEDSCHAFT ------------------------ Par.5 1. Mitglied kann jede Person werden, die die Satzung anerkennt. Gleiches gilt für die an der Arbeit der DGLD interessierten Vereine, Verbände, Institutionen oder Firmen, die die DGLD finanziell oder materiell unter- stützen. Sie können nach Antrag "fördernde Mitglieder" werden. .... Par.6 1. Die Aufnahmegesuche in die DGLD sind schriftlich an den Vorstand zu stellen. .... Par.7 1. Die Beitragshöhe und Zahlungsweise wird von der Mitglieder- versammlung festgelegt. 2. Die Mitglieder sind gemäß Par.5 verpflichtet, den Beitrag unaufgefordert pünktlich 1 Jahr im voraus zu entrichten. 3. Die Verpflichtung zur Beitragszahlung beginnt mit dem Monat, in dem das Mitglied aufgenommen wurde. .... Par.8 1. Die Mitgliedschaft erlischt: a) durch eingeschriebene Austrittserklärung an den Vorstand b) durch Tod .... IV. ORGANE DER DGLD UND IHRE AUFGABEN -------------------------------------------------------- Par.9 Die Organe der DGLD sind a) Die Mitgliederversammlung b) Der Vorstand Par.10 Die Mitgliederversammlung (Allgemeines) 1. Die Mitgliederversammlung ist das oberste beschließende Organ der DGLD .... Par.11 Ordentliche Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung) 1. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet in der Regel bis zum Ende des ersten Quartals nach Ablauf des Geschäftsjahres statt, Termin und Ort für die ordentliche Mitgliederversammlung bestimmt der Vorstand. .... .... Par.13 Der Vorstand 1. Der Vorstand vertritt die DGLD nach außen und ist der Mitglieder- versammlung verantwortlich. Er erfüllt alle Aufgaben der Gesell- schaft, deren Erledigung nicht satzungsgemäß anderen Organen vorbehalten sind. 2. Der Vorstand besteht aus a) dem Vorsitzenden b) bis zu 2 stellvertretenden Vorsitzenden c) dem Schriftführer d) dem Kassenwart .... Par.14 Kassenprüfung 1. Zur Überprüfung der Kassenführung der DGLD werden in der Mitgliederversammlung drei Kassenprüfer auf die Dauer von einem Jahr gewählt, die nicht dem Vorstand angehören dürfen. .... .... PUBLIKATIONEN ------------------- Par.16 1. Offizielles erscheinendes Organ der DGLD ist ein vom Vorstand herausgegebenes Mitteilungsblatt für alle Mitglieder. 2. Die Arbeiten der DGLD bzw, einzelner Mitglieder, Arbeitskreise oder Sektionen werden in geeigneter Form veröffentlicht. .... Diese Satzung wurde am 21.10.1990 beschlossen.